Selected and Transcribed from Entdecktes Judenthum by Johann Andreas Eisenmenger, Frankfurt, 1700 (1st ed.):

First posted at http://www.jrbooksonline.com/entdecktes_judenthum/ritual_murder_in_entdecktes_judenthum.htm in November 2007.  8-13-16, Trent 1475, corrected "Hofmann" to "Hosmann".

REV. 6/8/17  Many ᵫ ligatures added; made minor adjustments to side notes to indicate when they were separate.

1. Vol. 2, pp. 218-227.

2. Vol. 2, p. 655.

3. Vol. 1, p. 434.

 

The paragraph headers in bold were originally side notes.

"List of Ritual Murders" (informal title), a broad historical review. Transcribed into modern electronic fonts from the facsimile text which was in an old version of Fraktur, or "Gothic". All graphics taken from the facsimiles. The part that was previously at the top of this file (that ended in "Seelenmorder umbzubringen") was moved to the "10 Proofs" file to which it more properly belongs.

 

1. Vol. 2, pp. 218-227:

[s. 218, weiter]

Uber das kehret es die erfahrung / daß die Juden ihnen kein gewissen machen / wann sie einen oder mehr Christen umbbringen.

In Alexandria haben sie viel Christen getœdtet.

Uber obiges alles bezeuget es auch die erfahrung / daß die gottlose Juden ihnen kein gewissen machen / einen Christen umb das leben zu bringen / und ist solches nicht allein an gar vielen alten Christen / sondern auch offt an jungen unschuldigen kindern / von denselben / auß lauterem bitterem haß gegen die Christen / gottloser weise verᵫbet worden / wie solches die historien genugsamlich bezeugen / darvon ich nur etwas weniges allhier anzeigen will. Der Socrates meldet in seiner Kirchen-histori / im siebenden buch / im dreyzehenden Capitel / daß die Juden im Jahr Christi 418. zu Alexandria sich bey nacht zusammen gerottet / auß rinden von palmbaᵫmen ring umb die finger zum kennzeichen geflochten / und darnach ein geschrey gemacht haben / daß der Christen Kirch allda / welche die Alexanders-kirch genennet war / im brand stᵫnde. Alß aber die Christen dahin geloffen waren / den vermeinten brand zu lœschen / haben ihnen die Juden auff dem weg auffgepasset / und alle die sie bekommen kœnnen / ermordet. Deßwegen hatt der Bischoff Cyrillus, des anderen tags / alle Juden auß Alexandria vertreiben lassen.

In Franckreich haben sie die brunnen vergifften lassen.

Wie auch in der Schweitz / und in dem Elsaß.

Im Jahr Christi 1321. haben die Juden in Franckreich durch die außsætzige die brunnen vergifften lassen / daß viel Menschen darvon gestorben seind / und seind alle / die daran schuld hatten / auff des Kœnigs Philippi befehl verbrant worden / wie in des Heinrich Anselms von Zieglers tæglichem Schauplatz / so anno 1695. allhier in Franckfurt in folio ist gedruckt worden / paginâ 5. col. 2. und des Sebastian Mᵫnsters im jahr 1550. zu Basel gedruckter Cosmographia, paginâ 192. im zweiten buch berichtet wird. Eben solches haben sie auch im Jahr 1348. in der Schweitz / und in dem Elsaß gethan / wie in des Mᵫnsters gedachter Cosmographia paginâ 656. und 660. und Zieglers Schauplatz paginâ 353. col. 1. 2. wie auch in des Cluverii Epitome historiarum, Preßlauer

[s. 219] vom Jahr 1672. paginâ 577. col. 2. gelesen wird. Und ist solche that / wie Ziegler meldet / von den Juden bekant / und gesagt worden / weil sie auß der zweitracht des Keysers und des Papsts geschlossen / der Christen untergang wᵫrde vorhanden sein / so haben sie denselben durch solches gifft befœrderen wollen. Sie haben aber ihren wolverdienten lohn empfangen / dann mann derselben zu Basel / Straßburg / und Mayntz viel verbrant hatt. In anderen ohrten hatt mann sie in eben diejenige gifftsaeck / die mann in den brunnen gefunden / gestecket / und also in das wasser geworffen / und ertræncket / andere aber erstochen / von den hæußern gestᵫrtzet / und sonst / ohne ansehen alters und gefehlechts / auff alle ersinnliche todtes-arten hingerichtet. Solcher durch die Juden geschehener vergifftung der brunnen / thut auch der Jesuit Matthæus Raderus in seinem Bavaria sancta im zweiten theil / paginâ 315. meldung: und im dritten theil / welcher zu Mᵫnchen im Jahr 1627. gedruckt worden / schreibet er auch paginâ 172. 173. und 174. daß sie dieselbige gestanden haben.

Was die Juden zu Meiningen haben thum wollen.

Im Jahr Christi 1349. haben die Juden zu Meiningen / einer Statt im Franckenland / die Christen / alß sie in der Kirchen waren / ᵫberfallen / und alle tœdten wollen / es hatt aber eine magd solches vorhaben an der Juden Synagog gehœret / und entdecket / darauff die Christen alle auß ihrer kirch gegangen / das gewehr ergriffen / und alle Juden getœdtet haben / wie in des erwehnten Zieglers Schauplatz paginâ 396. col. 1. 2. zu finden ist.

Der Churfᵫrst zu Brandenburg Joachimus II. ist von einem Juden getœdtet worden. Der M. A. Bragadinus ist lebendig geschunden worden. Die Juden haben 90000 Christen gekaufft und umgebracht.

Im Jahr 1571. ist Joachimus der zweite / gewesener Churfᵫrst von Brandenburg / Christseeligster gedæchtnuß / von einem Juden / mit welchem er sehr vertraut umbgieng / mit gifft getœdtet worden / wie der Schleidanus in dem zehenden buch seiner historien paginâ 60. meldet. So ist auch in selbigem Jahr der M. A. Bragadinus von den Juden lebendig geschunden / und derselbe grausamer weise ermordet worden / wie gedachter Sebastian Mᵫnster in seiner Cosmographia anzeiget. Uber das berichtet der Cluverius in seiner gedachten Epitome historiarum, paginâ 386. col. 1. alß der Persische Kœnig Cosroës im Jahr Christi 1611. die Statt Jerusalem / zur zeit des Keysers Heraclii eingenommen / und sehr viel Christen getœdtet hatte / die Juden demselben neuntzig tausend gefangene Christen / umb ein geringes geld abgekaufft / und dieselbe alle jæmerlicher weise umbgebracht haben.

Zu Wien ist eine frau von ihnen getœdtet worden.

Warumb die Juden auß selbiger Statt seyen verbadet worden.

Im Jahr 1665. den 12. May ist zu Wien / in der Juden-Statt / eine Frau von den Juden grausamer weise ermordet worden / welche mann in einer pfᵫtze / darinnen mann die pferd zu træncken pfleget / in einem sack / an welchen ein stein von fᵫnffzig pfunden gehencket war / gefunden hatt / und war der leib mit vielen stichen verwundet / der kopff aber / und beyde achselen / samt den schenckelen biß an die knie / waren abgeschnitten / wie in des besagten Zieglers Schauplatz paginâ 553. col. 1. 2. gelesen wird. Dieweil auch dergleichen

[s. 220] mordthaten von den Juden daselbsten / neben vielen diebereyen / und andern lasteren ruch loser weise seind verᵫbet worden / so seind ihre Keyserliche Majestæt / auß einem hochlœblichen Christlichen eifer bewogen worden / die verbannung der boßhafften Juden zu decretiren / und im jahr 1670. den 4. Hornung auff den gewœhnlichen plætzen zu Wien / bey offentlichen Trompeten-schall außruffen zu lassen / daß alle Juden ins gesamt sich auff ewig von dannen hinweg begeben / und am abend Corporis Christi sich keiner / bey leib-und lebens-straff / mehr blicken lassen solte: worauff über 1400. Jᵫdische personen weg / und theils in die Tᵫrckey / theils aber nach Venedig gezogen seind / wie in gedachtem Schauplatz paginâ 99. col. 1. zu finden ist.

Von denen durch die Juden begangenen kinder-mordthaten.

Was die zarte / unschuldige kleine kinder betrifft / welche von den Juden erschrecklicher weise seind umb das leben gebracht worden / so wære viel darvon zu schreiben.

Zu Inmestar in Syrien im jahr Christi 419.

Im Jahr Christi 419. haben die Juden in Syrien / in einem zwischen Chalcyde und Antiochia gelegenen ohrt / welcher Inmestar geheissen hatt / mit einander gespielet / und nach dem sie vom wein truncken worden / haben sie angefangen nicht allein die Christen / sondern auch gar Christum zu verspotten. Nachgehends haben sie auch einen Christen-knaben gefangen / an ein creutz gebunden / in die hœhe auffgehencket / mit lachen verhœhnet / und endlich mit schlægen umb das leben gebracht / weßwegen sie aber ihren verdienten lohn bekommen haben / wie in des vorgedachten Socratis Kirchen-histori / im siebenden buch / im 16. Capitel zu lesen ist.

In Arragonien im jahr 1250.

In Londen im jahr 1257.

Im Jahr Christi 1250. haben die Juden in Arragonien auch einen knaben von sieben jahren gestohlen / an ihrem Ostertag gecreutziget / denselben mit einem spieß in die brust gestochen / und also getœdtet / wie in des Johannis à Lent bᵫchlein de Pseudo-Messiis, das ist / von den falschen Messiis, paginâ 33. auß der Arragonischen Chronick von gedachtem jahr berichtet wird. So schreibet auch der Cluverius in seiner gedachtē Epitome historiarum paginâ 541. col. 1. daß die Juden in Londen im jahr Christi 1257. ein Christen-kind gleichsam zum jæhrlichen opffer umbgebracht haben.

In Mᵫnchen im jahr 1282.

Im jahr Christi 1282. hatt sich zu München zugetragen / daß eine frau / die eine zauberin war / den Juden allda ein knæblein verkaufft / welche dasselbe im gantzen leib zerstochen / und grausamer weise umbgebracht haben: und alß die gedachte hex wider ein anderes stehlen / und denselben bringen wolte / ist sie von des kindes vatter ertappet / und angeklaget worden / worauff sie / nach außgestandener folterung / die that bekant / und den ohrt / dahin das umbgebrachte kind geleget war / gewiesen hatt / und ist sie darnach gerichtet worden. Alß nun das Volck zu Mᵫnchen / das solcher gestalt zerstochene und getœdtete kind gesehen / ist es gegen die Juden dermassen verbitteret worden / daß es alle Juden selbiger gegend todt geschlagen hatt: wie solches auß des obgedachten

[s. 221] Matthæi Raderi buch Bavaria sancta, im zweiten theil / paginâ 315. auß dem siebenden buch des Aventini annalium Bojorum, mit mehrerem gesehen werden kann.

Zu Weissen-see in Thᵫringen im jahr 1303. und ein andere zu Prag im jahr 1305. Zu Mᵫnchen im jahr 1345.

Im jahr Christi 1303. ist ein knab zu Weissen-see in Thᵫringen / und im jahr 1305. einer zu Prag / auff Ostern / von denselben grausamer weise umb das leben gebracht worden / wie solches der hochgelehrte Herr Tentzel in seinen monathlichen Unterredungen vom Julio 1693. paginâ 556. berichtet. Und im jahr 1345. ist wider zu Mᵫnchen ein knæblein / nahmens Henrich / von den Juden allda getœdtet worden / welchem sie die adern geœffnet / und bey sechtzig stich gegeben haben / wie vorgedachter Raderus in seinem erwehnten buch Bavaria Sancta, im zweiten theil / paginâ 333. auß des besagten Aventini siebendem buch anzeiget.

Zu Trient im jahr 1475.

Im jahr Christi 1475. haben die Juden zu Trient / durch einen Juden / nahmens Tobias / am abend des grᵫnen-donnerstags / eines armen Christen kind / welches Simon geheissen / und noch nicht vœllig dritthalbe jahr alt war / gefangen / und in das jenige hauß / in welchem sie ihre Synagog hatten / bringen lassen / allwo sie alle versammlet gewesen. Darauff hatt ein alter Jud / nahmens Moses / das kind auff den schoß genommen / demselben die kleider außgezogen / und ein schnuptuch in den mund gefleckt / daß es nicht schreyenkonte / die andere aber haben es an den hænden und fᵫssen gehalten: der gedachte Moses aber hatt demselben mit einem messer eine wunde in den rechten backen gemacht / und ein stᵫcklein fleisch herauß geschnitten; die herumb stehende aber haben das blut auffgefangen / und hatt ein jeder derselben ein stᵫcklein-fleisch mit einer scheer abgezwacket / biß die wunde so groß alß ein ey ist worden / welches sie an anderen orthen des leibes auch gethan haben. Nach diesem haben sie demselben die hænde und ærme gleich einem Crucifir voneinander gestrecket / und den halb todten leib mit nadelen allenthalben durch stochen / und darbey einige wort / von diesem inhalt gesprochen: Lasset uns ihn tœdten / eben alß der Christen ihren GOtt JEsum / der nichts ist: und alle unsere feinde mᵫssen auff solche weise umbkommen. Endlich alß das kind / nach außgestandener marter / welche eine gantze stund lang gewæhret / den geist auffgegeben / haben sie es unter die weinfæsser verstecket / und nach befürchteter scharffer haußsuchung / in das bey ber Synagog fliessende wasser geworffen / wie in des Münsters Cosmographia paginâ 342. und in des hochgelehrten Herren Sigismund Hosmanns / Consistorial-und Statt-Predigers in Zell im verwichenen 1699sten jahr zu Zell gedruckten buch / welches Das schwehr zu bekehrende Juden-hertz genennet wird / paginâ 115. &c. gelesen werden kann: und ist diese mordthat zu der Juden grœstem spott allhier in Franckfurt unter dem brᵫcken-thurn abgemahlet / und stehen dabey diese wort: Anno 1475. amgrᵫnen donnerstag

[s. 222] war das kindlein Simon / 2 und ein ½ jahr alt von den Juden umbbracht.

Der Isaacus Viva will solche that zwar læugnen.

Sie wird aber in den monatlichen unterredungen kræfftiglich erwiesen.

Es hatt zwar der Amsterdamer Jud / Isaacus Viva, in seinem Tractat / den er gegen den Jacob Geusium in Latein geschrieben / welcher Vindex Sanguinis genennet wird / sich unterstanden / diese zu Trient vorgegangene mordthat zu læugnen / in dem er paginâ 17. der Edition, so hinter Herren Wᵫlffers anmerckungen ᵫber den Judischen Theriack angehencket ist / ein zeugnuß von der Cantzeley zu Padua beysetzet / darinnen gemeldet wird / daß solche sach erdichtet seye: es behauptet aber Herr Tentzel in seinen monatlichen Unterredungen vom Julio 1693. paginâ 551. &c. das gegentheil umbstændlich / und mit unverwerfflichen grᵫnden. So schreibet er auch daselbsten paginâ 552. und 553. daß dem Stattschultheissen zu Trient / welcher Johannes della Salle geheissen / die Inquisition hierᵫber seye auffgetragen worden / welcher einen Christen zu Trient / der sieben jahr zuvor vom Judenthum sich bekehret hatte / zu sich hatt kommen lassen / und ihn gefraget / was die Juden sonderlich auff Ostern / vor gebræuche haben: und habe derselbe geantwortet / daß die Juden auff den vierten tag in der Charwochen / daß ungesæuerte brod zu backen / und darunter blut eines Christen-kindes zu mischen pflegen / welches blut sie auch auff ihre Ostern / am fᵫnfften und sechsten tag der wochen / unter den wein mischen / und in ihrem gewœhnlichen tisch-gebætt / und segen einen fluch wider die Christen beyfᵫgen / daß Gott alle plagen der Egyptier und Pharaonis ihnen zuschicken wolle. Gesetzt aber es wære erdichtet / so seind so viel andere exempel der kinder-mord / welche die Juden in vielen lændern begangen haben / daß sie von solchem vorgegangenen blutvergiessen nicht kœnnen entschuldiget werden / wie auß dem vorhergehenden zu sehen / und im folgenden noch weiter wird bekræfftiget werden.

Zu Regensburg im jahr 1486.

Im jahr Christi 1486. haben die Juden zu Regensburg sechs kinder mit ihren mœrderischen hænden umbgebracht / welche mann in einem gewelb unter der erden gefunden / und was noch von denselben ᵫberig war / auff das Rath-hauß allda gebracht hatt. In dem gemeldten gewelb hatt mann auch einen großen stein gesehen / welcher mit leimen ᵫber schmieret gewesen / unter welchem leimen / weil sie die kinder auff dem stein getœdtet haben / blut ist gefunden worden / wie in des gedachten Raderi Bavaria Sancta / im dritten theil / paginâ 172. zu lesen ist.

Zu Bosingen in Ungarn im jahr 1509.

Im jahr Christi 1509. haben die Juden zu Bosingen / einem Marckt-flecken in Ungarn / einem Wagner daselbst sein kleines kind entfᵫhret / selbiges in einen keller geschleppet / auff das grausamste gemartert / in dem sie ihm alle æderlein auffgeschnitten / und das blut mit federkielen außgesauget. Nach vollzogener that haben sie den Cœrper / vor den flecken / in eine dicke dornhecke geworffen / allwo er von einer frauen gefunden / und die sach der Obrigkeit angezeiget wor-

[s. 223] den / welche die Juden / die im verdacht waren / ins gefængnuß hatt werffen lassen. Wiewol sie aber die that gelæugnet / so haben sie doch endlich durch die folter selbige gestanden / wie in mehr gedachten Zieglers tæglichem schauplatz / paginâ 588. col. 1. 2. berichtet wird.

Zu Sappenfeld in der oberen Pfaltz im jahr 1540.

Im jahr Christi 1540. ist in einem Flecken in der oberen Pfaltz / im Fᵫrstenthumb Neuburg / welcher Sappenfeld heisset / und nicht weit von Neuburg lieget / ein knæblein / nahmens Michael / so vierthalbe jahr alt war / dessen vatter Georg Pisenharter geheissen / vor dem Osterfest von den Juden weggenommen / und nach Titingen gebracht worden: denselben haben sie an eine seule gebunden / drey tag lang gequælet demselben die finger und zehen vornen abgehauen in den gantzen leib creutz geschnitten / und denselben so zerrissen / daß er nicht weiter verwundet werden konte. Diese mordthat ist durch einen jungen Juden herauß gekommen / welcher zu anderen Juden-buben auff der gassen gesagt hatt / daß der hund nach dreytægigem geheul gestorben seye / welches von den nach baren ist gehœret worden. Den Cœrper haben sie in einen wald in die hecken getragen / und mit laub bedecket / welchen eines Schæffers hund gefunden / darauff viel leuth zusammen gekommen seind / und gesehen haben / wie das kind zugerichtet war: und ist desselben blut nach gehends zu Posingen gefunden worden / wie obermeldter Raderus in seinem buch Bavaria Sancta, im dritten theil / paginâ 176. &c. außfuhrlicher anzeiget.

In Polen im jahr 1598.

Im jahr Christi 1598. ist in Polen ein kind von den Juden umbgebracht worden / wie in den gedachten monathlichen Unterredungen vom Julio 1693. paginâ 557. auß des Papebrochs Tom. II. des Aprils / paginâ 836. und 837. geschrieben stehet / darben auch gemeldet wird / daß des kindes blut in dem sᵫssen brod und wein / am Osterfest seye von denselben gebrauchet worden / welches ein Rabbiner / nahmens Isaac bekant habe. So bringer auch erwehnter Papebroch, im angezogenen ohrt noch zwœlff andere exempel solcher mordthaten vor / welche alle in Polen geschehen seind.

Zu Caaden im jahr 1650.

Im Jahr Christi 1650. den 11. Mertz hatt ein Jud zu Caaden / ein kind von fᵫnffthalb jahren / nahmens Matthias Tillich / mit zwen tœdlichen hauptstichen / und sechs anderen stichen und ritzen verwundet / und demselben die finger an beyden hænden verschnitten: der Jud aber ist alsobald in hafften genommen / und den 21. Mertz mit dem rad vom leben zum todt gerichtet worden / wie in den 21. Mertz mit dem rad vom leben zum todt gerichtet worden / wie in den vorgedachten monathlichen Unterredungen vom Januario 1694. paginâ 148. wie auch in denen vom December 1694. paginâ 975. auß des Jesuiten Georgii Crugerii buch / welches Sacri pulveres genennet wird / zu sehen ist. So stehet auch in ermeldten Unterredungen vom Januario 1694. paginâ 152. daß dergleichen barbarische mordthaten von den Juden in Steyermarck / Rærnten und Crain geschehen seyen. Weiters wird in solchen Unterredungen

[s. 224] vom Julio 1693. gelesen / daß oberwehnter Papebroch Tom. II. im 17. tag des Aprils paginâ 504. und 505. noch viel mehr exempel der von den Juden in Teutschland ermordeten Christen-kinder zusammen getragen / und zugleich auß dem Bonfinio und Cantipratano die ursachen erzehlet / weil nemlich die Juden darvor hielten / das Christenblut wære kræfftig das blut bey der beschneidung zu stillen / die liebe zu erwecken / den monatfluß zu stopffen &c. und daß sie mit demselben ein altes / aber geheimes decret ᵫbeten / Gott tæglich mit einem opffer von Christenblut zu versœhnen. Ferner wird in besagten Unterredungen vom Julio 1693. paginâ 553. gelesen / daß zu Tunguch in Nieder-Teutschland / die Juden vor 40. jahren ein Christen-kind auff ihr Osterfest geschlachtet haben / darauff mann / alß die sach ist offenbar worden / ihrer mehr alß 45. verbrant hatt.

Zu Metz im jahr 1669.

Im Jahr 1669. den 25. September hatt ein Jud von Metz / nahmens Raphaël Levi, auff der offenen Landstrassen / nahe an dem Dorff Glatigny einem einwohner daselbsten / nahmens Gilles le Moyne, ein kind von dreyen jahren weggenommen / und auff seinem pferd unter seinem mantel nach Metz gebracht / worauff gedachter Raphaël Levi, nach eingezogener kundschafft / daß er es gestohlen hatte / in hafften genommen / und nach langer untersuchung der sach / den 17. Januarij 1670. lebendig verbrant worden. Des kindes kœpfflein aber ist mit einem theil des halses / und einigen rippen / sambt dessen angehabten kleidern / und rother kappen / im wald nahe bey gedachtem Glatigny gefunden worden / so von einem Juden / welcher Gedeon Levi geheissen / und in dem Dorff Hez gewohnet hatt / dahin ist getragen worden: wie solches alles in einem zu Paris im jahr 1670. im sechzehenden theil eines bogens gedruckten bᵫchlein / welches Abbregé du procés fait aux Juifs de Mets, das ist / Kurtzer inhalt des Processes welcher gegen die Juden zu Metz ist angestellet worden / zu sehen ist / welches mir eben / alß ich diese materi geschrieben hatte / von einem guten freund zu lesen geliehen worden / worinnen die gantze sach umbstændlich beschrieben wird.

Von solchen entsetzlichen und unmenschlichen Judischen mordthaten / kann noch ein mehrers im obgedachten buch / welches Das schwehr zu bekehrende Juden-hertz genennet wird / gelesē / auch der Genebrardus im vierten buch / paginâ 343. &c. und das buch Fortalitium fidei, im dritten buch auffgeschlagen werden. Mann hœret aber jetziger zeitnichts mehr von solchen grausamen thaten in Teutschland / ausser dem das ich / wann ich mich recht erinnere / vor etlichen jahren in der zeitung gelesen hab / daß in Franckenland ein ermordtetes kind seye gefunden worden / und habe mann die Juden deßwegen im verdacht gehabt: dań weil mann vor diesem mit den Juden sehr scharff verfahren ist / allwo solche dinge seind begangen worden / so ist nicht zu zweiffelen / sie auß furcht vor der straff / sich

[s. 225] nun solches blutvergiessens enthalten / wiewol ihr haß gegen die Christen eben so groß ist / alß er jemahls vor diesem gewesen sein mag. Es ist aber auß obigem allem klærlich zu ersehen / daß die Juden ihnen kein gewissen darᵫber machen / wann sie einen Christen tœdten / und daß es ihnen erlaubt sein mᵫsse / wann es nur fᵫglich und heimlich ohne gefahr geschehen kann.

Die Judische weiber sollen ohne Christen-blut nicht gebæhren kœnnen.

Was den gebrauch des Christen-bluts betrifft / dessen im vorhergehenden ist gedacht worden / so schreibet auch der gemeldte Raderus in seinem Bavaria Sancta, im dritten theil / paginâ 172. wie auch paginâ 179. auß dem Eckio cap. II. daß die Judische schwangere weiber ohne Christen-blut nicht gebæhren kœnnen. Hiervon læsset sich der bekehrte Samuel Friederich Brentz in seinem Judischen abgestreifften Schlangenbalg / im ersten Capitel / paginâ 5. col. 1. 2. auch also verlauten: Ist aber eine Jᵫdin vorhanden / die ihrer weiblichen bᵫrden nicht kann loß werden / und in großen nœthen stehet / so nimt der Rabbi / oder der oberste Jud nach ihm / Párnas genant / ein rein hirschen pergament / und schreibet drey unterschiedliche zettel: den ersten legt mann ihr auff das haupt / den anderen gibt mann ihr in den mund / und den dritten in die rechte hand / so gebæhret sie dann. Was aber das fᵫr eine dinten sein muß / damit diese zettel geschrieben werden / halten sie gar verborgen. Ich hab aber solches durch wahrhaffte und glaubwᵫrdige geschicht / daß die Juden bißweilen Christen-kinder gekaufft / oder gestohlen / und dieselbe gemartert / mit deren blut vielleicht solche zettel geschrieben werden / welches ich wol weiß / sie fᵫr keine sᵫnde achten / daß sie wider die Gójim, das ist / wider die Christen fᵫrnchinen; sagen auch es seye besser mann bringe einen Christen umb das leben / dann daß ein gantzes geschlecht solte des Satans sein / das von diesem mœgte herkommen. Dieses seind die wort des Brentzen. Daß sie es aber hier zu brauchen / und es bey denselben solche wᵫrckung habe / und die geburt befœrdere / kann ich nicht glauben.

Von des Christen bluts gebrauch bey dem Osterfest.

Daßes auch vor diesem bey den Juden gebræuchlich gewesen sein soll / an ihrem Osterfest Christen-blut zu gebrauchen / und dasselbe in ihre sᵫsse kuchen / welche sie matzkuchen nennen / und in ihren wein zu mischen / dessen wird auch in dem bᵫchlein Schévet Jehúda fol. 6. col. 2. gedacht / und allda gelesen / daß der Kœnig von Spanien Alphonsus, mit einem gelehrten / nahmens Thomas / welcher ohne zweiffel ein bekehrter gewesen ist / deßwegen geredet / und ihm gesagt habe / daß ein Bischoff in seine Statt / nemlich nach Madrit / gekommen seye / welcher offentlich geprediget habe / daß die Juden kein Osterfest halten kœnnen / alß mit Christen-blut / und habe er deßwegen selbigen gefraget / ob es wahr seye daß solches geschehe / der Thomas aber habe dem Kœnig / wie es allda fol. 7. col. 1. 2. in Hebreisch vorgebracht wird / also geantwortet:

 

[s. 226] das ist / Siehe wir haben gesehen / daß ein Jud kein blut isset von allem was da lebet / ja sie haben auch verbotten das blut von den fischen zu trincken / von welchem die Talmudisten doch sagen / daß es nicht blut genennet werde / und ist dasselbige bey ihnen sehr verachtet (und eckelicht) dieweil (ein Jud) nicht daran gewehnet ist; wiewol er siehet daß viel Vœlcker das blut essen: wie viel mehr wird er dann vor dem blut der menschen einen abscheuen haben / da er keinen menschen gesehen hatt / welcher dasselbe esse? Der Kœnig kann auch solches daran sehen / daß wann ein Jud von einer leber (oder einer sach die hart zu beissen ist) isset / und ihm auß den zæhnen (oder seinem zahnfleisch) blut darauff gehet / so wird er selbige nicht essen / biß daß er es abgeschaben hatt. Nun ist bekant / daß der mensch an andere leuthen blut einen grœßeren eckel hatt alß an seinem / und daß er auch an seinem eigenen blut einen abscheuen habe / dieweil er desselben nicht gewohnet ist. Hierauß siehet mann also / daß gedachter Thomas die Juden / in diesem stᵫck / vor unschuldig erklæret habe.

Der Rabbi Isaac Abarbenel klaget ᵫber solche beschuldigung und saget daß sie unwahr seye.

Der Rabbi Isaac Abarbenel klaget auch in seiner außlegung ᵫber den Propheten Ezechiel / fol. 202. col. 4. ᵫber die wort des 36. capitels / v. 14. Also spricht der HErr / weil sie zu euch sagen / du bist eine menschen-fresserin / ᵫber solche beschuldigung / wann erin diese wort außbricht:

 

das ist / Siehe er (nemlich der Prophet Ezechiel) hatt diese prophezeihung / Weil sie zu euch sagen / du bist eine menschen-fresserin / hierzugefetzet / umb damit auff das große unglᵫck zu deuten / welches uns in diesem exilio oder elend unter den kindern Edoms (nemlich den Christen) wider-fæhret / welche den Kindern Israels einen bœsen ruff machen / daß sie die Gójim oder Christen heimlich tœdten / auff daß sie am Osterfest von ihrem blut essen: und ist diese unwahrheit und lᵫgen eine ursach schwehrer verfolgungen / und todtschlægen gewesen / welche die Gójim oder Christen an unserem Volck verᵫbet haben. GOtt ræche derselbigen rache. Eben solches schreibet er auch in seinem buch Maschmía jeschúa fol. 45. col. 1. und seind dessen allda befindliche wort schon oben paginâ 103. in diesem zweiten theil / im zweiten capitel bey gebracht worden. Es kœnte also hie-

[s. 227] rauß geurtheilet werden / daß den Juden in dieser sach unrecht geschehen seye / sonderlich weil in den bᵫchern Mosis / alß Genes. 9. v. 4. und Levit. 7. v. 26. 27. und 17. v. 14. wie auch Deuter. 12. v. 23. 24. 25. es so scharff verbotten ist. Dieweil aber von vielen wackeren authoribus ist geschrieben worden / daß die Juden der Christen blut brauchen / welche es mit exempelen erwiesen haben / die von denselben getœdtete kinder auch meistens auff Ostern seind umbgebracht worden / so kann mann dargegen muthmassen / daß nicht alles unwahr sein mᵫsse. Ich lasse es aber dahin gestellet sein / ob die sach sich also verhalte / oder nicht. Daß aber die Juden den kinder-mord meistens auff Ostern begangen haben / wird ohne zweiffel deßwegen geschehen sein / weil unser Heyland Christus auff Ostern ist gecreutziget worden / zu dessen verachtung sie solches thun. Dieses seye aber hiermit von dieser materi genug.

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2. Vol. 2, p. 655:

Wie es dazumahlen hergegangen seye.

Der Ben Cosífa, welcher sich Bar Cóchaf genennet hatt / war (im jahr 3880. nach der erschaffung der Welt /) wider die Rœmer auffrᵫhrisch worden / und gab sich vor den Messiam auß. Er wurde aber deßwegen Bar Cóchaf, das ist / ein Sohn des Sterns geheissen / dieweil er sagte / daß die wort (Numer. 24. v. 17.) Es wird ein Stern auß Jacob daher tretten etc. von ihm gesagt seyen. So sprach auch der Rabbi Akkíva selbsten / alß er ihn gesehen hatte / von ihm / dieser ist der Kœnig / der Messias, wie in Echa rábbetha (fol. 302. col. 1.) ᵫber die wort (Thren. 2. v. 2.) Der Herr hatt alle herrligkeit Jacobs ohne genad verderbet / zu sehen ist.

Wie viel Rœmer / Griechen und andere von den Juden getœdtet worden.

Und die Juden / welche in Bither waren / salbeten ihn / und krœneten ihn zum Kœnig ᵫber sie / und wurffen das joch der Rœmer vom ihrem halß / und brachten sehr viel Rœmer und Griechen umb / welche in Africa waren / und tœdteten eine große menge Volcks / wie der sand am ufer des Meers / der nicht gezehlet werden kann. Eben also machten es auch in Egypten diejenige (Juden /) welche zu Alexandria in Egypten wohneten / und brachten die selbige / nach der außsag des Rabbi Asariæ in seinem buch Meór enáim, in dem 12. Capitel / mehr alß zwey mahl hundert tausend menschen umb das leben. So tœdteten auch die Juden / welche in (der Insel) Cypern wohneten / alle Gójim oder Vœlcker / biß daß keiner mehr von denselben ᵫberig blieb; biß daß der Keyser Trajanus seinen General oder Feldherren / den Adrianum, welcher seiner Schwester Sohn war / wider sie schickte / der so viel umbbrachte / daß es niemahlen / weder zu den zeiten des Nebusar Adan, noch des Titi erhœret oder gesehen ist worden.

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3. Vol. 1, p. 434:

Einige Talmudische lehrer seind todtschlæger gewesen: kann ...

Was mord und todtschlag angehet / so seind auch unter den Talmudischen Lehrern einige gewesen / welche solcher schwehren sᵫnd beschuldiget werden / und wird in dem Tractat Megílla, fol. 7. col. 2. von dem Rabba gelesen / daß er den Rabbi Sira in trunckenheit umbgebracht habe / die wort aber lautern daselbst also:

 

... der Rabba hat dem Rabbi Sira die gurgel abgeschnitten.

das ist / Der Rábba und der Rabbi Sira stelleten mit einander in dem fest Púrim (welches der Juden Faßnacht ist) eine mahlzeit an / und alß sie truncken gewesen / stund der Rábba auff / und schnitt dem Rabbi Sira die gurgel ab. Des anderen tags ruffte er Gott umb genad deßelben wegen an / und machte / daß er wider lebendig wurde. In dem folgenden jahr darauff sagte er (der Rabba) zu ihm (dem Rabbi Sira,) der Herr komme / daß wir die mahlzeit von Púrim mit einander halten: er gab ihm aber zur antwort; es wird nicht alle stund ein wunder gethan / wie ich im verwichenē jahr durch ein wunder wider lebendig worden bin / und traᵫte ihm also nicht mehr / auß furcht / er mœgte ihm die gurgel noch einmahl abschneiden. In dem Tractat Schabbáth wird fol. 30. col. 2. von dem Rábbi, und Rabbi Chíja gleichfalls gelesen / daß sie eine mordthat begangen haben / darvon also geschrieben stehet:

So hatt auch der Rabbi, mit auch der Rabbi Chija jemand umbgebracht.

 

das ist / Es kam einer vor den Rabbi, und sprach zu ihm / deine frau ist meine frau / und deine kinder seind meine kinder: da sagte er (der Rabbi) zu ihm / wilt du einen becher wein trincken? alß er aber getruncken hatte / zerbar stete er. Es kam einer vor den Rabbi Chíja, und sprach zu ihm / deine mutter ist meine frau / und du bist mein sohn: da sagte er zu ihm / wilt du einen becher wein trincken? alß er aber getruncken hatte / zerbar stete er. Es mᵫssen also diese beyde ihren geladenen gæsten gifft zu trincken gegeben haben / weil den selbigen ihre leiber zersprungen seind.